Soll man die Gutachtertätigkeit einer Kontrolle zugänglich machen? (Interview mit Dr. Thierry Urwyler)
Es werden folgende Themen besprochen: Welchen Fragestellungen geht die neue Abteilung «Forschung & Entwicklung» des Amtes für Justizvollzug nach? Was ist die Bedeutung eines Gutachtens im Strafverfahren? Wie ist die Problematik zu beurteilen, dass bei einer Begutachtung der Gutachter unweigerlich eigene Beweise erhebt (sog. Zusatztatsachen), also die Gutachtertätigkeit über Befundtatsachen hinausgeht? Wie beurteilt Thierry die Gefahr, dass verfälschende Darstellungen, Missverständnisse oder Suggestionen ins Gutachten einfliessen? Was ist von der wissenschaftliche Fundierung der Gutachtertätigkeit zu halten? Sollte man die Gutachtertätigkeit, namentlich die Gespräche des Gutachters mit dem Beschuldigten, einer Kontrolle zugänglich machen? Welche Möglichkeiten würden hierzu bestehen (Aufzeichnung der Explorationsgesprächen mittels Tonband oder audiovisuell, Teilnahmerecht der Verteidigung) und was ist von diesen zu halten? Welche anderen Verbesserungsmöglichkeiten sieht Thierry (Neutralitätssicherung bei der Auftragsvergabe, Doppelbegutachtung)?
- Podcast mit Thierry Urwyler in Auf dem Weg zur Anwältin 🎧 - Folge 65: Wie schreibt man eine Dissertation – via Spotify sowie Applepodcasts
- Die Dissertation von Thierry Urwyler zum Thema Teilnahmerecht bei gutachterlichen Explorationsgesprächen
- Der besprochene Bundesgerichtsentscheid vom 4.7.18 (BGE 1B_520/2017)
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