Die vorgeschlagene Revision der Teilnahmerechte macht Angst (Gespräch mit RA Gregor Münch)
Anders als noch der Vorentwurf zielt der Entwurf massiv über das Ziel hinaus:
Gemäss geltender (massvoller) Regelung steht dem Beschuldigten als Kontrolle ein Teilnahmerecht bei Beweisabnahmen zu. Nur in Ausnahmefällen, wenn eine Störung der Wahrheitssuche ernsthaft zu befürchten ist, kann dieses Recht eingeschränkt werden.
Die vom Bundesrat vorgelegte Änderung will nun dieses Teilnahmerecht pauschal einschränken. Und zwar ohne jegliche Kontrolle! Sogar mehr noch: Die Kontrollrechte sollen vom Aussageverhalten des Beschuldigten abhängig gemacht werden.
Es kann mithin keine Rede davon sein, dass mit dieser Änderung die Teilnahmerechte massvoll eingeschränkt werden sollen. Im Gegenteil würden mit dieser Simplifizierung fundamentale (blutig erkämpfte) Prinzipien des Rechtsstaates untergraben. Der richtig verstandenen «Wahrheitssuche» dient ein solches mitnichten: Faktisch wird es damit zu noch mehr falschen «Geständnissen» kommen – Bestrafungswille anstatt Rechtsgeist um den Preis von Fairness, Wahrheit und Gerechtigkeit.
Für weiterführende Informationen:
- Vorgeschlagene Änderung der Spielregeln in Strafverfahren auf Kosten von Fairness, Gerechtigkeit und Wahrheit – dass ein solcher Vorschlag in einem (scheinbar) modernen Rechtsstaat überhaupt angedacht wird, zeigt, wie rechtsstaatsmüde der vorherrschende Zeitgeist ist
- Staatsanwälte wollen Einfluss auf Gesetzgebung stärken - NZZ vom 18.2.2020
- Anwaltskanzlei von Duri Bonin
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